Turnierbedingungen

Wann?

Samstag, 12. Januar 2019 ab 8 Uhr.

Wo?

Turnhallen des FLG & der Berufsschule.

Wer?

Alle ehemaligen Mannschaften oder Abiturjahrgänge des FLG bzw. des Neuen Gymnasiums.

Wieviel?

Meldegebühr € 60,-- pro Mannschaft.

Wer gegen wen?

Die Auslosung findet am 08. Dezember 2018 um 20.00 Uhr im Bootshaus (Mühlwörth 18a, 96047 Bamberg) statt.

Wichtig!!!

1. Bitte den Anmeldeschluss 30. November 2018 (= Geldeingang und Spielermeldung) einhalten. Achtung: Eine Überweisung von Bank zu Bank kann bis zu einer Woche unterwegs sein! Anmeldungen nach dem Meldeschluss werden ohne Ausnahme nicht berücksichtigt!

2. Jede Mannschaft benötigt einheitliche Spielkleidung mit Nummern.

3. Die Turnierleitung ist bemüht, für das gesamte Turnier neutrale Schieds- und Kampfrichter zu organisieren. Sollte dies nicht vollständig gelingen, müssen die Mannschaften in der Vorrunde eigene Schieds- bzw. Kampfrichter stellen. Daher sind bei der Spielermeldung zwei Personen zu benennen, die diese Aufgaben übernehmen können.

4. Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler, die das Abitur am FLG/NG abgelegt haben sowie der aktuelle Abiturjahrgang. In Härtefällen kann durch Beschluss der Turnierleitung von dieser Regelung abgewichen werden. In einer Mannschaft sind weiterhin die Spieler spielberechtigt, die den jeweiligen Abiturjahrgang, für welchen sie spielen, bis zur 11. Klasse oder der Kollegstufe mindestens vier Jahre besucht haben.

5. Für Spieler die nach aktuellem Regelwerk für mehrere Mannschaften spielberechtigt wären gilt: Mit der zum Dreikönigsturnier 2016 erfolgenden Teilnahme in einer der Mannschaften, für die er spielberechtigt ist, hat sich der jeweilige Spieler festgespielt und darf das von ihm gewählte Team nicht mehr wechseln.

6. Alle Spieler deren Abiturjahrgang zum aktuellen Turnier mindestens 40 Jahre zurückliegt, dürfen in Absprache mit der Turnierleitung gesammelt in einem Old-Star-Team am Turnier teilnehmen (Bsp.: 2019 betrifft dies alle Abiturjahrgänge 1979 und früher).


Regeln für die Fusion mit anderen Jahrgängen:

Bei Spielermangel eines Jahrgangs ist eine Fusion mit dem nächsthöheren oder nächstniedrigeren Jahrgang nach Antrag bei der Turnierleitung unter Beachtung folgender Punkte möglich:

* Eine Fusion ist frühestens fünf Jahre nach dem Abitur des jüngeren Abiturjahrgangs möglich.

* Ein Zusammenschluss von mehr als zwei Jahrgängen ist aus Wettbewerbsgründen nicht gestattet.

* Jede Mannschaft, die fünf oder mehr Spieler aus einem Abiturjahrgang stellen kann, darf nicht fusionieren.

* Entscheidend für die Fusion ist die Anzahl der auf dem Meldebogen eingetragenen Spieler eines Abiturjahrgangs.

* Eine fusionierte Mannschaft kann daher aus maximal acht Spielern bestehen.

* Die Entscheidung über die Anerkennung und die Erteilung der Spielerlaubnis für die fusionierte Mannschaft erfolgt nach öffentlicher Diskussion im Rahmen der Turnierauslosung für das aktuell anstehende Turnier.

* Sollte vom Zeitpunkt nach der Auslosung bis zum Start des Turniers mit dem ersten Spiel der fusionierten Mannschaft auf Grund von kurzfristigen Nachmeldungen feststehen, dass eine der beiden an der Fusion beteiligten Mannschaften zumindest mit fünf oder mehr spielbereiten Mannschaftsmitgliedern zum Spielbetrieb antritt, wird die Fusion von der Turnierleitung rückgängig gemacht und nur die mit mindestens fünf spielbereiten Spielern angetretene Abiturjahrgangsmannschaft nimmt anstelle der fusionierten Mannschaft ohne Beteiligung einzelner Spieler der anderen Abiturjahrgangsmannschaft am Spielbetrieb teil.

* Sollte am Turniertag die Situation entstehen, dass auf Grund von kurzfristigen Nachmeldungen beide an der Fusion beteiligten Abiturjahrgangsmannschaften über mindestens fünf spielbereite Mannschaftsmitglieder verfügen, wird per öffentlicher Auslosung durch die Turnierleitung entschieden, welche der beiden Mannschaften am aktuellen Turnier teilnehmen darf.

* Sollten in einem darauffolgenden Jahr wieder genügend Spieler in beiden Jahrgängen vorhanden sein und gemeldet werden, wird die Fusion von der Turnierleitung rückgängig gemacht.

* In Ausnahme- bzw. in Härtefällen kann mit Zustimmung der Turnierleitung und der anwesenden Mannschaftsvertreter bei der Auslosung des aktuellen Turniers von den oben genannten Regeln abgewichen werden. Eine Ausnahme oder ein Härtefall liegt z.B. dann vor, wenn innerhalb der "älteren" Jahrgänge eine Fusion stattfinden soll, um allen noch aktiven Mitgliedern der beteiligten Jahrgänge die Möglichkeit bieten zu können, am Turnier teilzunehmen.



Impressum | Intern